(Gewalt-)Schutzbeauftragte

Verantwortung tragen, Achtsamkeit leben, Grenzen wahren!

In der pro mente gruppe kärnten werden Personen mit besonderen Bedürfnissen aller Altersgruppen versorgt. Den Vereinsstatuten entsprechend ist unser Ziel, "... Menschen mit insbesondere psychosozialem Unterstützungsbedarf, im Sinne der Inklusion zu Folgendem zu verhelfen:

  • zu einer allseitigen Beachtung ihrer Menschenrechte
  • zu einer Verbesserung und Sicherung ihrer gesellschaftlichen Stellung
  • zu einer Verbesserung ihrer Betreuung, Begleitung, Unterstützung und Versorgung in medizinischer, vornehmlich psychiatrischer und psychosomatischer sowie psychologischer, psychotherapeutischer, pädagogischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, insbesondere durch Schaffung von entsprechenden Angeboten der gestuften (Re-)Habilitation und sozialpsychiatrischen Diensten
  • zu gesundheitsfördernden Beziehungen – mit Eltern und ihren Vertreter:innen, insbesondere durch Schaffung von entsprechenden Angeboten und durch die Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuenden

Es ist uns ein großes Anliegen den uns anvertrauten Personen sowie Mitarbeiter:innen höchstmöglichen Schutz und Sicherheit zu gewährleisten und deren Interessen zu vertreten. Aus diesem Grund werden im Unternehmen (Gewalt-)Schutzbeauftragte ernannt. Die Schutzbeauftragen verfügen über entsprechendes Wissen zu diesem Thema und kennen die betriebsinternen Abläufe und Kommunikationsstränge. Deren Funktion ist es auch die Sensibilität für den Gewaltschutz zu erhöhen und eine klare Haltung bei Gewalt einzunehmen.  

 

Im Konkreten gehört es zu den Aufgaben der (Gewalt-)Schutzbeauftragten

  • das Thema (Gewalt-)Schutz innerhalb der Organisation auf der aktuellen Tagesordnung zu halten.
  • als Kompetenzstelle für Bewusstseinsbildung innerhalb der Organisation zu sorgen.
  • als Kontaktstelle zu fungieren, bei der Informationen zusammenlaufen.
  • über Wissen zu den rechtlichen Grundlagen (u.a. Meldepflichten) und Möglichkeiten zu verfügen.

Zudem verfügen diese über notwendige Qualifikationen in der Gesprächsführung und besuchen regelmäßig facheinschlägige Fortbildungen.


Bei pro mente: kinder jugend familie GmbH werden seit 2022 durch die (Gewalt-)Schutzbeauftragten kontinuierlich Schutzkonzepte verschriftlicht und implementiert. Es ist auch Aufgabe dieser für die dauerhafte Umsetzung der Maßnahmen zu sorgen und das Monitoring dafür zu übernehmen.

Bei Gewalt (Verdachts- und Anlassfällen) im Unternehmen gelten nachfolgende Umsetzungsgrundsätze. Diese sind bei pro mente: kinder jugend familie GmbH zudem in den Schutzkonzepten geregelt.

  • Grundsätzlich werden Hinweise, Anzeichen oder spezifische Ereignisse in Zusammenhang mit Gewalt durch die Führungskräfte in den Projekten selbst bearbeitet.
  • Die Schutzbeauftragten werden anlassbezogen als Ansprech- und/oder Vertrauensperson nur dann hinzugezogen, wenn Grenzverletzungen und Gewalt (potenziell) von Führungskräften ausgehen bzw. der Verdacht besteht, dass diese im Zuge dessen nicht objektiv handeln.
  • Die Schutzbeauftragten behandeln die an sie herangetragenen Fälle neutral und objektiv bzw. lehnen die Begleitung – bei zu viel Nähe zum Einzelfall – ab und arbeiten ggf. mit einer externen Stelle zusammen bzw. verweisen auf diese.
  • Die Schutzbeauftragten arbeiten immer im 4-Augen-Prinzip und geben regelmäßig Bericht an die Geschäftsführung. Sie kennen somit ihre Möglichkeiten und Grenzen in der Organisation (Grundsatz der Selbstverpflichtung).
  • Die Schutzbeauftragten sind keine Beratungs- oder Therapiestelle für Betroffene.